Trennung und Scheidung
Eine Immobilie, zwei Wege nach vorn.
Verkaufen, auszahlen oder behalten. Bevor diese Frage beantwortet werden kann, braucht es eine Zahl, der beide Seiten glauben. Damit fangen wir an.
Die drei Wege
Es gibt nicht nur verkaufen.
Viele kommen zu uns mit der Annahme, das Haus müsse jetzt weg. Manchmal stimmt das. Oft ist eine der anderen beiden Möglichkeiten die bessere.
Welcher Weg trägt, hängt an der Finanzierung, am Zugewinn und daran, ob eine Seite die Immobilie allein stemmen kann. Das lässt sich rechnen, sobald der Wert feststeht. Vorher ist jede Diskussion darüber ein Streit über Vermutungen.
- Einer zahlt aus und bleibt wohnen
- Verkaufen und den Erlös teilen
- Gemeinsam behalten und vermieten
- Grundlage für alle drei: ein belastbarer Wert
Warum neutral
Wir ergreifen keine Partei.
Wilfried Schmuck übernimmt diese Fälle. Er verhält sich ruhig und loyal, auch wenn es turbulent wird, und redet mit beiden Seiten. Getrennt, wenn das leichter ist.
Der Grund ist nicht Höflichkeit, sondern Praxis: ein Verkauf, bei dem eine Seite sich übergangen fühlt, kommt nicht zustande oder platzt kurz vor dem Notartermin. Eine nachvollziehbare Bewertung nimmt genau diesen Verdacht heraus.
Zu Zugewinn, Güterstand und Unterhalt sagen wir nichts. Das ist Sache Ihres Anwalts. Wir liefern den Wert und den Verkauf.
- Gespräche mit beiden Seiten, auf Wunsch getrennt
- Eine Bewertung, die beide nachvollziehen können
- Kein Auftrag über den Kopf der anderen Seite hinweg
- Rechtsfragen gehen an Anwalt und Notar
Zwei Wege nach vorn. Und keine Eile, die von uns kommt.
Diskretion
Ohne Schild am Gartenzaun.
Nicht jeder möchte, dass die Nachbarschaft die Trennung aus dem Immobilienportal erfährt. Auf Wunsch bieten wir Ihre Immobilie zuerst nur unseren Karteikunden an.
Das ist ohnehin Punkt zwölf unseres Marketingplans: Interessenten, die bei uns schon mit einem Suchauftrag gespeichert sind, bekommen die Immobilie vor der Veröffentlichung zu sehen. In dieser Situation ist das kein Zusatz, sondern oft der ganze Weg.
- Zuerst nur die eigene Interessentenkartei
- Kein Verkaufsschild, wenn Sie es nicht wollen
- Einzelbesichtigungen statt offener Termine
- Keine Nennung des Anlasses gegenüber Interessenten
„Empathie und Verhandlungsgeschick sind die am meisten unterschätzten Eigenschaften eines Immobilienmaklers."
Wilfried Schmuck
Scheidungsimmobilien und Erbengemeinschaften
Wilfried übernimmt die Fälle, in denen zwei Menschen unterschiedliche Vorstellungen haben und trotzdem gemeinsam entscheiden müssen. Er redet mit beiden Seiten, auf Wunsch getrennt, und ergreift für keine Partei. Was er nicht macht: Rechtsfragen beantworten. Dafür gibt es Ihren Anwalt.
- Getrennte Gespräche, wenn ein gemeinsamer Termin zu viel wäre
- Eine Bewertung, die beide Seiten nachvollziehen können
- Verkauf auf Wunsch zuerst nur über die eigene Kartei
Gut zu wissen.
Was Eigentümer uns am häufigsten fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an.
Es gibt drei Wege. Einer zahlt den anderen aus und bleibt, Sie verkaufen und teilen den Erlös, oder Sie behalten die Immobilie gemeinsam und vermieten sie. Welcher trägt, hängt an Ihrer Finanzierung, am Zugewinn und daran, ob eine Seite die Immobilie überhaupt allein stemmen kann. Der erste Schritt ist in allen drei Fällen derselbe: eine Zahl, der beide glauben.
Für den Verkauf heißt es zunächst, dass nur diese Person verfügen kann. Für die Vermögensauseinandersetzung heißt es nicht automatisch, dass der anderen Seite nichts zusteht. Das ist eine Frage für Ihren Anwalt, nicht für uns. Wir sagen Ihnen nur, dass sie geklärt sein sollte, bevor ein Käufer am Tisch sitzt.
Ja, das ist der Normalfall. Die Grundschuld wird beim Notartermin abgelöst. Wichtig ist vorher zu klären, ob der Kaufpreis dafür reicht und ob die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Beides gehört auf den Tisch, bevor Sie einen Preis festlegen.
Die Grundlage ist der Verkehrswert der Immobilie abzüglich der noch offenen Verbindlichkeiten, und davon in der Regel die Hälfte. Wie es in Ihrem Fall genau aussieht, hängt vom Güterstand und vom Zugewinnausgleich ab. Was wir liefern können, ist der belastbare Wert. Die Rechnung darum herum macht Ihr Anwalt.
Ja, und das ist uns wichtig. Wir ergreifen keine Partei. Wenn getrennte Gespräche leichter sind, machen wir getrennte Gespräche. Was nicht geht, ist ein Auftrag von einer Seite über den Kopf der anderen hinweg.
So diskret, wie Sie es wollen. Auf Wunsch bieten wir die Immobilie zuerst nur unseren Karteikunden an, ohne Inserat und ohne Verkaufsschild am Grundstück. Nicht jeder möchte, dass die Nachbarschaft die Trennung aus dem Immobilienportal erfährt.
Der erste Schritt
Fangen Sie mit einer Zahl an.
Solange niemand weiß, was die Immobilie wert ist, streiten Sie über Vermutungen. Rufen Sie an, auch wenn noch gar nichts entschieden ist.
Antwort innerhalb eines Werktags · persönlich, kein Automat