Erbengemeinschaft

Geerbt zu mehreren. Und jetzt?

Ein Haus, mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen. Wir kennen diese Gespräche und führen sie, bevor wir über Quadratmeter reden.

Die Ausgangslage

Das Problem ist selten die Immobilie.

Ein geerbtes Haus lässt sich verkaufen wie jedes andere. Was den Verkauf aufhält, sitzt fast immer am Tisch und nicht im Grundbuch.

Einer hängt am Elternhaus, einer braucht das Geld, einer wohnt noch darin, und einer wohnt 400 Kilometer weiter weg und will vor allem seine Ruhe. Dazu kommen alte Geschichten, die mit der Immobilie gar nichts zu tun haben, aber über sie ausgetragen werden.

Wenn sich das über Monate zieht, verliert die Immobilie an Wert. Sie steht leer, wird nicht gepflegt, und irgendwann bleibt nur noch die Teilungsversteigerung. Dabei bekommt in der Regel niemand das, was am freien Markt möglich gewesen wäre.

  • Erben, die sich uneinig sind
  • Ein Erbe wohnt noch im Haus
  • Erben, die weit entfernt leben
  • Unklare oder fehlende Unterlagen
  • Drohende Teilungsversteigerung

Wie wir vorgehen

Erst die Menschen, dann die Zahlen.

Wilfried Schmuck übernimmt diese Fälle. Er hat ein Händchen für zerstrittene Erbengemeinschaften und bleibt ruhig und loyal, auch wenn es turbulent wird.

Eine neutrale Bewertung hilft dabei oft mehr als jedes gute Zureden. Wenn eine Zahl auf dem Tisch liegt, die nachvollziehbar zustande gekommen ist, verschwindet der Verdacht, dass einer den anderen über den Tisch ziehen will. Danach lässt sich reden.

  1. Gespräch mit allen Beteiligten, einzeln wenn nötig.
  2. Neutrale Bewertung, damit alle dieselbe Zahl vor sich haben.
  3. Unterlagen beschaffen, auch Erbschein und Sterbeurkunde.
  4. Gemeinsame Entscheidung über Preis und Zeitpunkt.
  5. Verkauf nach unserem üblichen Ablauf, mit allen im Bilde.
Luftaufnahme eines Bungalows mit großem Garten in der Südpfalz

Ein Haus lässt sich teilen. Erinnerungen nicht.

Wo unsere Grenze ist

Wir sind Makler, keine Anwälte.

Zur Erbauseinandersetzung, zu Pflichtteilsansprüchen und zu Steuerfragen sagen wir nichts. Dafür gibt es Notare, Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater.

Was wir tun: wir sagen Ihnen früh, welche dieser Fragen Sie klären sollten, bevor die Immobilie inseriert wird. Und wir kennen in der Region die Leute, bei denen Sie damit gut aufgehoben sind.

  • Bewertung und Verkauf: machen wir
  • Moderation zwischen den Erben: machen wir
  • Unterlagen beschaffen: machen wir
  • Erbrecht und Steuern: dafür vermitteln wir
Porträt von Wilfried Schmuck
„Empathie und Verhandlungsgeschick sind die am meisten unterschätzten Eigenschaften eines Immobilienmaklers."

Wilfried Schmuck

Erbengemeinschaften und Scheidungsimmobilien

Wilfried führt die Gespräche, wenn mehrere Erben beteiligt sind. Er hat ein Händchen für zerstrittene Erbengemeinschaften, bleibt ruhig und loyal, auch wenn es turbulent wird, und sorgt dafür, dass am Ende eine Lösung steht, mit der alle leben können.

  • Spricht mit allen Erben, einzeln wenn das leichter ist
  • Unterstützt bei Unterlagenbeschaffung und Preisfindung
  • Bleibt neutral, auch wenn eine Seite drängt

w.schmuck@lau-partner.de +49 7271 95 99 57

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was Eigentümer uns am häufigsten fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an.

Grundsätzlich nur alle gemeinsam. Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass zusammen, ein einzelner Erbe kann die Immobilie nicht allein veräußern. Genau deshalb scheitern viele Verkäufe nicht am Markt, sondern am Tisch. Was rechtlich in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen ein Notar oder Anwalt, nicht wir.

Das ist der häufigste Fall, und es ist selten reine Sturheit. Meistens steckt etwas anderes dahinter: jemand hängt am Elternhaus, jemand fürchtet, übervorteilt zu werden, oder jemand wohnt noch darin. Wir setzen uns mit allen an einen Tisch, bevor wir über Zahlen reden. Bleibt es dabei, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung, und die ist für alle das schlechteste Ergebnis.

Es macht die Sache komplizierter, aber nicht unmöglich. Zu klären ist, ob eine Nutzungsentschädigung fällig wird und bis wann geräumt werden kann. Beides gehört besprochen, bevor die Immobilie inseriert wird, nicht wenn der Käufer schon da ist.

Der Weg, den ein einzelner Erbe gehen kann, wenn keine Einigung zustande kommt: Das Gericht versteigert die Immobilie und der Erlös wird verteilt. Das Problem daran ist der Preis. Bei einer Versteigerung bekommt in der Regel niemand das, was am freien Markt erzielbar wäre. Wir versuchen deshalb immer zuerst den anderen Weg.

Das hängt unter anderem davon ab, wie lange die Immobilie im Eigentum war und ob sie selbst bewohnt wurde. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater, und wir geben dazu bewusst keine Auskunft. Wir sagen Ihnen aber, wann Sie die Frage stellen sollten, nämlich bevor Sie verkaufen und nicht danach.

Bei einem Erbfall kommen Sterbeurkunde und Erbschein beziehungsweise ein notarielles Testament dazu. Der Rest ist wie bei jedem Verkauf: Grundbuchauszug, Pläne, Berechnungen, Energieausweis. Fehlendes beschaffen wir.

Der erste Schritt

Reden Sie mit uns, bevor es festfährt.

Je früher jemand Neutrales dazukommt, desto seltener endet die Sache vor Gericht. Ein Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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